Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen – nachfolgend „Kunde“ genannt – und uns, der Rubik GmbH, Otto-Lilienthal-Str. 1, 74626 Bretzfeld-Schwabbach, HRB 106061 - nachfolgend „Verkäufer“ genannt – ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.

§ 2 Vertragsschluss

Nach Anfrage des Kunden, erhält dieser von dem Verkäufer ein entsprechendes Angebot. Der Vertrag kommt sodann durch die Annahme des Angebots/Bestellung der Ware durch den Kunden zustande. Im Falle der Annahme des Angebots erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung. Der Verkäufer ist zu Teilleistungen berechtigt. § 3 Preise / Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die in der Preisliste beziehungsweise im gesonderten Angebot/Auftragsbestätigung aufgeführten Preise und Zahlungsbedingungen, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer (MwSt.).

3.2 Mehraufwendungen, die durch unrichtige Maßangaben des Kunden, insbesondere durch ungenügende Bodenbeschaffenheit, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter bedingt sind, sind von dem Kunden zu tragen und werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.3 Der Rechnungsbetrag ist zu dem vereinbarten Zahlungsziel fällig. Ein Skontoabzug bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, kommt der Kunde 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer in Verzug setzenden Mahnung bedarf. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bedarf es zur In-Verzugssetzung einer vorherigen Mahnung. Verzugszinsen werden nur dann berechnet, sofern der Kunde die in der Auftragsbestätigung festgelegten Zahlungsfristen nicht einhält. Bei unbaren Zahlungen (Scheck, Überweisung etc.) trägt der Kunde die Kosten der entsprechenden Einlösung.

3.4 Der Kunde kann gegenüber den Forderungen des Verkäufers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Verkäufer Eigentum des Verkäufers. Gerät der Kunde mit der Zahlung länger als 10 Tage in Verzug, hat der Verkäufer das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.

4.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Fall tritt er jedoch in Höhe des Rechnungswertes der Forderung des Verkäufers bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an diesen ab. Unbesehen der Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderung nicht einzuziehen, so lange und so weit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzoder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, ist der Verkäufer verpflichtet, die Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers auf das Verlangen des Kunden freizugeben.

§ 5 Lieferbedingungen / Gefahrenübergang

5.1 Der Verkäufer liefert die Ware gemäß den mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Lieferung der Ware versandkostenfrei. Etwaig anfallende Versandkosten (bspw. durch Sonderkurierfahrten) sind jeweils von dem Kunden zu tragen und werden gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von dem Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.

5.2 Soweit der Verkäufer die Lieferung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt, so muss der Kunde dem Verkäufer zur Bewirkung der Leistung eine Nachfrist setzen. Ansonsten ist der Kunde nicht berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

5.3 Voraussetzung für die Lieferung der Ware ist die zweifelsfreie Kreditwürdigkeit des Kunden. Hat der Kunde über seine Person oder über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder Zahlungen trotz deren Fälligkeit eingestellt oder ist über sein Vermögen ein Konkurs und Vergleichsverfahren beantragt worden, so ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen eine der Höhe des Auftrages ausreichende Sicherstellung zu verlangen. Dasselbe gilt, wenn dem Verkäufer die Tatsachen bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen.

5.4 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die zu versendeten Waren durch den Spediteur an die bestimmte Person, Ort oder Anstalt ausgeliefert wurde. Der Verkäufer weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Ware / Fracht unabhängig von dem Warenwert während des Transports von Seiten des Spediteurs versichert ist.

5.5 Den Erhalt dokumentiert der Empfänger mit seiner Unterschrift auf dem Frachtbrief. Sichtbare Transportschäden müssen sofort auf dem Lieferschein/Frachtbrief dokumentiert und durch den Spediteur gegengezeichnet werden. Nicht auf dem Lieferschein/Frachtbrief dokumentierte Transportschäden können nicht geltend gemacht werden.

§ 6 Rügefrist

Der Kunde ist verpflichtet die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Eventuelle Transportschäden müssen von dem Kunden auf dem Frachtbrief des Zustellers dokumentiert werden und sind von dem Frachtführer gegenzuzeichnen. Unterlässt der Kunde die Anzeige oder die Dokumentation auf dem Frachtbrief, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

§ 7 Gewährleistung

7.1 Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht dem Verkäufer zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass der Kunde alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt.

7.2 Die Parteien sind sich darüber einig, dass die gelieferte Ware dann nicht mangelhaft ist, wenn geringfügige, insbesondere aber nicht ausschließlich handelsübliche, fertigungsbedingte Abweichungen (DIN-Norm) in Qualität, Farbe (Shading), Dessin, Breite (Rapport), Ausrüstung, Gewicht oder Verarbeitung vorliegen.

7.3 Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf Monate ab Erhalt der Ware.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Der Verkäufer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet der Verkäufer für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Datenschutz

9.1 Sämtliche von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten werden von dem Verkäufer ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verwertet. 9.2 Die personenbezogenen Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufverträge verwendet, etwa zur Zustellung von Waren an die von dem Kunden angegebene Adresse. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Bestandsdaten des Kunden für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf dessen ausdrücklicher Einwilligung. Die Einwilligungserklärung erfolgt völlig freiwillig und kann von dem Kunden jederzeit widerrufen werden.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.

10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz des Verkäufers in Obersulm. Vorstehendes gilt entsprechend, wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung verlegt haben oder der Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist.

10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Stand: Februar 2016

 

 

 

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